Anträge

Satzungsänderungen

Die Jugendvertretung beantragt, folgende Änderungen an der „Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Gemeinde Vettelschoß“ im Gemeinderat sinngemäß zu beschließen:

 

1. Verkürzung der Wahlperiode: Neufassung des § 2 Abs. 2: "[…] Die Wahlzeit der Jugendvertretung beträgt drei Jahre."

 

Begründung: Unseres Erachtens ist eine Wahlzeit von fünf Jahren – analog zu der des Gemeinderats – für die langfristige Bindung neuer Mitglieder abträglich. Der „Orientierungsphase“ im Leben junger Menschen (Pubertät, Berufswahl etc.) würde eher durch eine Verkürzung auf drei Jahre Rechnung getragen, weil dadurch unter Umständen das „Verpflichtungsgefühl“ abnehmen und die Dauer des Engagements planbarer würde.

 

2. Betrauung einer/eines Beauftragten für die Jugendvertretung: Ergänzung zu § 5: (3) "Die Gemeinde betraut eine(n) ständige(n) Beauftragte(n), welche(r) die Jugendvertretung mit beratender Stimme unterstützt und bei Bedarf zwischen Jugendvertretung und Gemeinderat vermittelnd tätig wird." Alternative: (3) "Die Gemeinde betraut einen ständigen Arbeitskreis, welcher die Jugendvertretung mit beratender Stimme unterstützt und bei Bedarf zwischen Jugendvertretung und Gemeinderat vermittelnd tätig wird."

 

Begründung: Eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für die Jugendarbeit wäre aus unserer Sicht ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendvertretung und Gemeinderat. Die Verbindungsperson könnte folgende Aufgaben übernehmen:

− Klären etwaiger Unstimmigkeiten (z.B. im Falle abgelehnter Anträge).

− Hilfestellungen beim Konzipieren von Anträgen oder Abrufen finanzieller Mittel.

− Aufzeigen möglicher Tätigkeitsfelder der Jugendvertretung für Jugendliche, die bisher wenig bzw. keinen Kontakt mit kommunalpolitischer Arbeit hatten.

 

3. Sitz im Kulturausschuss: Ergänzung zu § 5: (4) "Die Jugendvertretung ist befugt, an den Sitzungen des Kulturausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen. Sie verfügt dabei über Rede- und Stimmrecht bzw. Veto."

 

Begründung: Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Kulturausschusses ermöglicht, die Belange der Jugend in allen für sie relevanten kommunalpolitischen Angelegenheiten unmittelbar zum Ausdruck zu bringen. Wir verweisen auf § 44 Abs. 2 GemO (vgl. „wählbare Bürger“). Die Jugendvertretung hält einen Sitz für angemessen.

 

4. Neue Nummerierung: Paragraph „Inkrafttreten“: Alt: § 6 – Inkrafttreten, Neu: § 7 – Inkrafttreten

 

Begründung: Siehe Punkt 5.

 

5. Finanzausstattung: Einführung des Paragraphen „Finanzausstattung“: § 6 – Finanzausstattung (1) "Die Jugendvertretung erhält ein Finanzbudget in Höhe der im jeweiligen Haushaltsplan der Gemeinde Vettelschoß zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darf die Jugendvertretung darüber frei verfügen. Über die Verwendung der Haushaltsmittel hat der Vorstand der Jugendvertretung einen jährlichen Rechenschaftsbericht zu erstellen und der Gemeindeverwaltung bis zum TT.MM.JJJJ vorzulegen."

 

Begründung: Mit einem konkreten der Jugendvertretung zustehenden Geldbetrag ließen sich viele Projekte effizienter realisieren. Unter anderem würde sich der bürokratische Aufwand zugunsten der Ortsgemeinde und Jugendvertretung verringern. Wir bitten um einen speziell für die Jugendvertretung vorgesehenen Haushaltspunkt sowie um Mitspracherecht bei der Festlegung der Höhe des Budgets. 

Mitfahrbänke

Die Jugendvertretung beantragt im Gemeinderat, eine oder mehrere sogenannte „Mitfahrbänke“ in der Ortsgemeinde Vettelschoß einzurichten und weitere Anbindungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

Begründung:

Als Jugendlicher oder Rentner innerhalb der Ortsgemeinde Vettelschoß oder besonders in Richtung der Rheinschiene mobil zu sein stellt ein großes Problem dar. Aufgrund der unzureichenden und unpassenden Busverbindungen ist es besonders am Abend und am Wochenende äußerst schwierig, etwa die Stadt Linz ohne Auto zu erreichen. Das „Anruf-Sammel-Taxi“ bietet eine sinnvolle Alternative, jedoch beschränkt es sich weitgehend auf Fahrten am Wochenende und nach Bad Honnef. Auch nach den Busfahrzeiten am Abend oder in den Schulferien ist es nahezu unmöglich, Vettelschoß ohne einen privaten PKW zu verlassen. 

Aus diesem Grund möchten wir neue Möglichkeiten der Mobilität in Vettelschoß schaffen. Die Einrichtung einer sogenannten „Mitfahrbank“ ist ein mögliches, kostengünstiges Mittel hierfür: Fahrgäste nehmen auf einer explizit als Mitfahrbank ausgewiesenen Bank Platz und warten auf ein anhaltendes Auto, das sie auf dem Weg zu ihrem Ziel mitnimmt.

 

Doch nicht nur für Menschen, die über keine Fahrerlaubnis und -tüchtigkeit oder ein Auto verfügen, ist eine Mitfahrbank eine Bereicherung. Gerade aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes haben uns verschiedene Vettelschoßer Bürger bereits signalisiert, auf eigene Autofahrten zu verzichten und stattdessen Fahrgemeinschaften zu bilden oder selbst Fahrgästen der Mitfahrbank Platz in ihrem Kraftwagen zu bieten.    

Die Jugendvertretung hat sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt und sich bei den Städten Bad Honnef (inklusive Aegidienberg), Königswinter (inklusive Rauschendorf) und Neuwied nach Prozedere und rechtlicher Basis der Installation erkundigt. Versicherungstechnische Bedenken wurden dort zum Beispiel dadurch beseitigt, dass die Polizei keine Nutzungsempfehlung ausspricht. Seitens eines Jugendvertretungs-Helfers und eines Gemeinderatsmitgliedes wurden Anfragen bezüglich der Gesetzesgrundlage auch an das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium gerichtet. Zum Beispiel wurde darauf hingewiesen, die Zusammenarbeit von Ortsgemeinde, Polizei, Straßenbauträger und Verkehrsbetrieben für das Projekt anzustreben. Der Bürgerverein Rauschendorf sandte gar ein gezieltes Konzept zu.

Um auch die Mobilität von Kalenborn nach Vettelschoß zu ermöglichen, regt die Jugendvertretung die Einrichtung einer Mitfahrbank in der Mitte Kalenborns an. Als zusätzlicher Standort wird die Ortsmitte von Vettelschoß rund um die „Rosen Apotheke“ (Fahrtrichtung Linz) in Erwägung gezogen.

 

Sachstand (Mai 2021):

Die Mitfahrbank wurde inzwischen in der Kau installiert und kann nun genutzt werden.


Wartehalle (Bushaltestelle)

Die Jugendvertretung beantragt im Gemeinderat, die Realisierbarkeit der Errichtung einer Wartehalle an der Haltestelle „Oberdorf“ (Michaelstraße, K19) zu prüfen und anschließend die Planung sowie die Installation zu übernehmen.

 

Begründung:

Die Bushaltestelle „Oberdorf“ auf der Straßenseite des ehemaligen „Frischmarkts Nahlik“ und besonders die dort wartenden Fahrgäste sind bis dato schutzlos der Witterung (Regen, Schnee, Sturm, usw.) ausgesetzt. Dies ist unserer Ansicht nach einerseits eine Zumutung für Schülerinnen und Schüler, welche wöchentlich morgens auf den Schulbus warten, andererseits für Fahrgäste, die zu anderen Zeiten den ÖPNV an dieser Haltestelle in Anspruch nehmen möchten. Auch im Hinblick auf die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs, gerade auch im ländlichen Raum, plädieren wir daher für die Installation eines Wartehäuschens oder Unterstandes mit Sitzmöglichkeit, Mülltrennsystem und separatem Aschenbecher, um ferner der Vermüllung durch Zigarettenkippen entgegenzuwirken. Des Weiteren bitten wir, die Möglichkeit eines Gründachs zu prüfen, das ebenso wie die Attraktivierung des ÖPNVs und das Mülltrennsystem zum Umweltschutz beitragen soll.

 

Als Alternative würden wir vorschlagen, zum Unterstellen bei Witterung ein Vordach an das benachbarte Haus (Michaelstraße 40) anzubringen. Die graue Hauswand ohne Fenster bietet hierfür die Möglichkeit.

 

Sachstand (April 2021):

Laut Gemeinde ist die Installation eines Witterungsschutzes in keiner Form realisierbar - weder als Überdach noch als freistehende Wartehalle.


Mülltrennsysteme

Die Jugendvertretung beantragt im Gemeinderat, an öffentlichen Plätzen in der Ortsgemeinde Vettelschoß Mülltrennungssysteme zu installieren.

 

Begründung:

Sorgfältig durchgeführte Mülltrennung ist einer der wertvollsten Beiträge zum praktischen Umweltschutz. Durch die korrekte Entsorgung von Papier, Plastik und Co. können kostbare Rohstoffe wiederverwendet oder recycelt werden. Mittels der Installation von Mülltrennungssystemen erhofft sich die Jugendvertretung Vettelschoß, dass sich auch die Ortsgemeinde Vettelschoß auf einfache und kostengünstige Weise an der Rettung des Klimas beteiligt.

Die Jugendvertretung regt an, Mülltrennungssysteme probeweise an Bushaltestellen einzurichten und, sofern sie sich bewähren, auf alle öffentlichen Orte der Ortsgemeinde Vettelschoß (auch die Anlage „Blauer See“) auszuweiten. Bislang befinden sich dort nur einzelne Mülleimer, die eine Mülltrennung verhindern und auch für den Bauhof unzumutbar machen.

 

Vorbild für dieses Projekt können die Mülltrennungssysteme an deutschen Bahnhöfen sein. Dort stehen Glas-, Verpackungs-, Rest- und Papiermülleimer zur Verfügung, wodurch die Abfälle getrennt abgeführt werden können. Die Jugendvertretung hält es für möglich, dass ein solcher Abtransport auch durch den Vettelschoßer Bauhof erfolgen kann.

 

Sachstand (August 2020):

Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle für Abfallwirtschaft des Kreises Neuwied ist ein solches Konzept aufgrund sortierungstechnischer Schwierigkeiten ineffektiv. Die Errichtung der vorgeschlagenen Mülltrennsysteme erfolgt somit nicht.